AGB

 

1. Gemeinsame Bestimmungen 

Mit Abschluss des Projektvertrages erwirbt der Kunde das Recht auf Beratungsleistung und allenfalls Lieferung von Produkten durch Al Lago Interiors AG (nachfolgend ALI genannt). 

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (AGB) finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen ALI und ihren Kunden Anwendung. ALI erbringt Ihre Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die Zusammenarbeit basiert auf Fairness, Respekt und partnerschaftlichem Denken. 

 

2. Geheimhaltung und Sorgfaltspflicht 

ALI verpflichtet sich, dem Kunden gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Kunden ausgerichteten Tätigkeit und verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. ALI behandelt die Informationen, die ihr im Rahmen der übertragenen Aufträge und Projekte bekannt werden, vertraulich. 

 

3. Präsentationen und Projektanfragen 

Für Erarbeitung der Präsentation (Skizzen, Beratung, Entwicklung, 3D-Visualisierungen etc.) steht ALI eine angemessene Kostenvergütung zu. Diese Entschädigung ist vorab zu vereinbaren und wird im Normalfall schriftlich geregelt. Diese Entschädigung soll einen Kostenbeitrag zu Personal- und Sachaufwand von ALI für die Erarbeitung der Präsentation, sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen (Prototypen, Muster) decken. Erhält ALI nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Rechte, Ideen und Leistungen bei ALI. Die Unterlagen sind unverzüglich und vollständig zurückzugeben und dürfen durch den Anfrager nicht genutzt werden. Mit der Bezahlung der Präsentations-Entschädigung wird kein Urheberrecht, Copyright oder Designrecht an den Kunden übertragen. Dies ist separat abzugelten. Der Kunde kann die Rechte der präsentierten Ideen und Inhalte gegen Entgelt erwerben. 

4. Offerten & Auftragsbestätigung 

ALI erstellt ihre Offerten auf der Grundlage der ihr überlassenen Briefings, Vorlagen, Spezifizierungen und Daten. Soweit ALI Offerten auf Grund ungenauer und unvollständigen Vorgaben erstellen muss, sind die darin genannten Preise als reine Richtpreise zu verstehen. Preise für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot. 

Eine Offerte wird für ALI erst nach der durch den Kunden unterschriebenen Auftragsbestätigung verbindlich. Bestellt der Kunde innerhalb eines Projektes zusätzliche Dienstleistungen (z.B. Material, Zusatzleistungen, zusätzliche Visualisierungen, Transporte etc.), welche nicht offeriert wurden, werden diese in der Schlussrechnung nach effektivem Aufwand verrechnet. Mehraufwendungen werden vor Erledigung dem Kunden offeriert und erst nach Genehmigung ausgeführt. Innert nützlicher Frist erhält der Kunde die Mehrkosten mittels einer schriftlich kommunizierten Kostenschätzung. Die Preisangaben zu Produkten und Dienstleistungen basieren auf dem aktuellen Informationsstand sowie der entsprechenden Beschreibung und Ausführung im Kostenvoranschlag. 

 

5. Erwerb von Produkten 

Die Produkte werden grundsätzlich nach Muster, Abbildung oder Skizze geliefert. Geringfügige Abweichungen in Grösse, Farbe, Struktur und Verarbeitung sind vorbehalten. Insbesondere bei Nach-/ Ergänzungsbestellungen sind Abweichungen ohne anderweitige, schriftliche Zusagen unvermeidlich. 

Der Kunde prüft die Produkte umgehend nach Erhalt auf allfällige Mängel. Entsprechende Reklamationen sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Produkte geltend zu machen. Später, d.h. während der Gewährleistungsdauer zum Vorschein kommende Mängel, sind sofort nach deren Feststellung zu melden. 

Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden, die durch Abnutzung, Alterung und unsachgemässe Behandlung entstanden sind, sowie Leuchtmittel. Die Gewährleistung erlischt, wenn Produkte trotz erkennbarer Mängel vom Käufer weiterverarbeitet oder geändert werden. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die Produkte Eigentum der ALI. 

 

 

Gewöhnlich werden bestellte Produkte innerhalb des vereinbarten Liefertermins bereitgestellt/ausgeliefert. Der Kunde wird benachrichtigt, wenn ein Produkt vorübergehend nicht lieferbar sein sollte. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ihn Lieferverzögerungen bis zu zwei Monaten nicht berechtigen, die Annahme der bestellten Ware zu verweigern, den Vertrag aufzuheben, Schadenersatz zu stellen oder den Kaufpreis zurückzufordern. Gegenforderungen des Käufers können nur mit Zustimmung von uns erfolgen. 

 

Sollte ALI durch ihre Lieferanten ohne eigenes Verschulden selbst nicht beliefert werden, obwohl sie bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, wird sie von ihrer Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Hierbei wird ALI den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. 

 

6. Schriftliche Auftragserteilung 

Die Auftragserteilung muss schriftlich (Brief/Mail/Fax) erfolgen, oder durch das Anklicken des Links beim Erhalt des Angebots (System Bexio), und setzt immer automatisch voraus, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. 

 

7. Mitwirkungspflicht für den Kunden 

Der Kunde unterstützt ALI bei der Erbringung der vereinbarten gewünschten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer schriftlicher Briefings, klarer Budgetvorgaben und Timings, von Instruktionen sowie Weiterleitung aller notwendigen Informationen. 

 

8. Rückzug Projekt und Projektabbruch und Projektverschiebung 

Wird ein Projekt nach Auftragserteilung durch den Auftragsgeber ohne Verschulden von ALI abgebrochen, verrechnet ALI alle aufgelaufenen Leistungen plus 15% vom offerierten Projektgesamtvolumen. Sind Produktionen bereits in Auftrag gegeben, so sind diese durch den Kunden vollumfänglich zu den offerierten Konditionen zu entschädigen. 

 

Müssen bei einer Projektverschiebung durch den Kunden Produktionen eingelagert oder zurückgestellt werden, entstehen dem Kunden Mietkosten für den benötigten Lagerplatz. Diese betragen 40.- CHF (exkl. Mwst.) pro m2 pro Monat. Dazu kommen noch die entstehenden Ein- und Auslagerungsaufwendungen sowie die Transporte. 

 

9. Zahlungskonditionen 

Die Honorarleistungen werden entsprechend den vertraglich vereinbarten Leistungsphasen verrechnet. Bei Neukunden beträgt die Anzahlung 30% auf das offerierte Honorarvolumen. 

Gestellte Akontorechnungen sind immer sofort zahlbar nach Erhalt. 

Beim Ausbleiben der Akontozahlungen innerhalb der gesetzten Frist von maximal 10 Arbeitstagen ab Rechnungsdatum hat ALI das Recht, die Ausführung des beauftragten Projektes zu stoppen oder ganz zu sistieren. Allfällige Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. Der Schlussrechnungsbetrag in einem Projekt ist zahlbar, sofern nicht anders vereinbart, rein netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum. 

Bei Nichtbezahlung der Rechnungen/Akontorechnungen innerhalb der offerierten Frist betragen die Verzugszinsen 5% auf den Rechnungsbetrag ab Rechnungsdatum. Diese Verzugszinsen werden separat verrechnet und gelten als geschuldet. 

10. Spesen und Auslagen 

Die Spesen und Auslagen, die ALI bei der Beratung und Projektplanung im üblichen Umfang erwachsen, werden der Auftraggeberin nicht in Rechnung gestellt. 

 

Zum üblichen Umfang gehören alle Telefongespräche und Telefaxmitteilungen im Inland, Versandspesen bis zu CHF 6.00 pro Einheit sowie Kopien unter 100 Stück pro Auftrag. 

 

Ausserordentliche Auslagen werden dem Kunden in Rechnung gestellt oder zur direkten Bezahlung weitergeleitet. Dazu gehören insbesondere: 

-        Drittauslagen (z.B. amtliche Gebühren für Registerauszüge) 

-        Versandkosten von über CHF 6.00 pro Einheit 

-        Geschäftsreisen (Basis: Halbtax Abo 1. Klasse oder CHF 0.80 pro Autokilometer) 

-        Unterkunft und Verpflegung bei Geschäftsreisen mit Übernachtung 

-        Kopien ausserhalb des üblichen Ausmasses (über 100 Stück pro Auftrag). 

 

Bei verrechenbaren Auslagen über CHF 500.00 avisiert die ALI den Kunden im Vorhinein. 

 

11. Haftung 

ALI verpflichtet sich gegenüber dem Kunden für getreue und sorgfältige Ausführung der zur Bearbeitung übernommenen Aufträge. ALI haftet im Falle von Vertragsverletzungen und ausservertraglichen Haftungstatbeständen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

 

12. Versicherung 

ALI verfügt über eine Haftpflichtversicherung. 

Der Kunde verpflichtet sich für Personen, welche unter seiner Verantwortung stehen und für von ihm oder von Dritten eingebrachtes Material, die entsprechenden Haftpflicht- und übrigen Versicherungen deckend abzuschliessen (betrifft alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden). 

 

13. Beginn und Beendigung des Vertragsverhältnisses 

Der Projekt-Vertrag beginnt mit Unterzeichnung durch die beiden Parteien zu laufen und erstreckt sich auf einen unbeschränkten Zeitraum. 

 

Er kann von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen gemäss Art. 404 Abs. 1 OR gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt eingeschrieben. 

 

Kündigt der Kunde den Vertrag während laufenden Aufträgen, so übernimmt er die bis zum Kündigungszeitpunkt angefallenen Aufwände.        

 

14. ALLGEMEINE ABSCHLIESSENDE BESTIMMUNGEN D.01 

Schweizerisches Recht und Schweizer Vorschriften sind anwendbar. 

Der Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen ALI und den Kunden erwachsenden Streitigkeiten befindet sich in Rüschlikon ZH 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen können von ALI jederzeit geändert werden. Es gilt für jede Bestellung der Stand zum jeweiligen Zeitpunkt. Änderungen oder Ergänzungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. 

Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Bestehen Lücken in diesen Geschäftsbedingungen, so gilt das OR. 


September 2021